Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Kelewell Trading GmbH
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Kelewell Trading GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“).
(2) Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen, unabhängig davon, ob es sich um nationale oder internationale Lieferungen handelt.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss
(1) Angebote der Kelewell Trading GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
(2) Ein Vertrag kommt erst zustande durch:
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schriftliche Auftragsbestätigung oder
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Lieferung der Ware
(3) Bestellungen des Kunden gelten als verbindliches Angebot.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern anwendbar.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
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Vorauszahlung innerhalb von 3 Werktagen nach Rechnungsstellung
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Restzahlung innerhalb von 5 Werktagen nach Vorlage der Dokumente (z. B. B/L-Kopie) bei internationalen Lieferungen
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Bei Inlandslieferungen Zahlung spätestens 2 Werktage vor Versand
(3) Die Kelewell Trading GmbH ist berechtigt, Lieferungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten.
4. Lieferung und Gefahrübergang
(1) Lieferbedingungen richten sich nach den vereinbarten Incoterms (z. B. FOB, CIF, CFR, DAP, EXW).
(2) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager oder ab Werk.
(3) Der Gefahrübergang erfolgt gemäß den jeweils vereinbarten Incoterms.
(4) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
5. Lieferzeit und höhere Gewalt
(1) Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt.
(2) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Kelewell Trading GmbH, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.
(3) Als höhere Gewalt gelten insbesondere:
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Naturkatastrophen
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Krieg oder politische Unruhen
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Transport- und Logistikstörungen
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Hafenverzögerungen oder Ausfälle von Transportunternehmen
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6. Qualität und Mängelrüge
(1) Die Qualität der Ware bestimmt sich ausschließlich nach den vertraglich vereinbarten Spezifikationen (z. B. TDS).
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.
(3) Mängel sind innerhalb von 30 Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen.
(4) Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie durch ein Prüfprotokoll eines nach ISO 17025 akkreditierten Labors belegt sind.
7. Haftung
(1) Die Kelewell Trading GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.
8. Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Kelewell Trading GmbH.
9. Anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
10. Gerichtsstand
Sofern gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand Hamburg.